LEISTUNGEN UND AKADEMIEGEBÜHREN
Alle Ausbildungsgänge an der FAHMODA sind Schüler- BAföG- und Bildungskredit berechtigt. Das Schüler-BAföG muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Unter www.das-neue-bafoeg.de erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners. Wer einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG stellen möchte, wendet sich sowohl für die Bearbeitung von Anträgen als auch für die Beantwortung von Fragen zum Ausbildungsförderungsgesetz an das für den ersten Wohnsitz zuständige BAföG-Amt.