Fahmoda, deutsche Modeschule, Homepagefoto Modedesigner-Ausbildung, Ausbildung im Maßschneider- Handwerk, Modedesigner, Bachelor und BWL-Studium

LEISTUNGEN UND AKADEMIEGEBÜHREN

Alle Ausbildungsgänge an der FAHMODA sind Schüler- BAföG- und Bildungskredit berechtigt. Das Schüler-BAföG muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Unter www.das-neue-bafoeg.de  erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners. Wer einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG stellen möchte, wendet sich sowohl für die Bearbeitung von Anträgen als auch für die Beantwortung von Fragen zum Ausbildungsförderungsgesetz an das für den ersten Wohnsitz zuständige BAföG-Amt.

Bedingungen für das Schüler-BAföG

Für die Ausbildung wird Schüler-BAföG gewährt, welches von vielen Faktoren (z.B. Einkommen der Eltern, Anzahl der Geschwister …) bestimmt wird. Grundsätzlich beträgt die nicht rückzahlbare Grundförderung 276 EUR/Monat und 666 EUR/Monat, für den Fall, dass eine Wohnung am Ausbildungsort angemietet werden muss. Weitere Details dazu unter: Ausbildungsgebühr und Förderungsmöglichkeiten

LEISTUNGEN UND AKADEMIEGEBÜHREN

Alle Ausbildungsgänge an der FAHMODA sind Schüler- BAföG- und Bildungskredit berechtigt. Das Schüler-BAföG muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Unter www.das-neue-bafoeg.de  erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners. Wer einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG stellen möchte, wendet sich sowohl für die Bearbeitung von Anträgen als auch für die Beantwortung von Fragen zum Ausbildungsförderungsgesetz an das für den ersten Wohnsitz zuständige BAföG-Amt.

Bedingungen für das Schüler-BAföG

Beispielberechnung:
Netto-Einkommen der Eltern je Monat 
(Jahr)        (Monat)       (BAföG)
25.000 €  =  2.083 €  –  929,00 €
30.000 €  =  2.500 €  –  886,50 €
35.000 €  =  2.916 €  –   678,00 €
37.476 €  =  3.123 €  –   575,00 €
40.000 €  =  3.333 €  –  470,00 €
45.000 €  =  3.750 €  –  261,50 €
50.000 €  =  4.167 €  –    53,00 €

Hinzugerechnet werden kann das Kindergeld von 250 EUR/Monat.
Bei Eltern mit einem Einkommen von weniger als 3.123 EUR/Monat wird das monatliche Schulgeld von 575 EUR vollständig durch das Schüler-BAföG gedeckt.
Wenn eine eigene Wohnung am Schulort für den Schüler angemietet werden muss, da die Eltern zu weit von Hannover entfernt wohnen, verändern sich die Zahlungen des Schüler-BAfög wie folgt:

Einkommen (netto) der Eltern umgerechnet auf BAföG je Monat
(Jahr)          (Monat)         (BAföG )
25.000 €  =  2.083 €  –   1.438,00 €
30.000 €  =  2.500 €  –   1.388,50 €
35.000 €  =  2.916 €  –    1.180,00 €
37.476 €  =  3.123 €  –    1.077,00 €
40.000 €  =  3.333 €  –     972,00 €
45.000 €  =  3.750 €  –     763,50 €
50.000 €  =  4.167 €  –      555,00 €

Vereinfacht darf gesagt werden, dass sich das Schüler-BAföG bei einer eigenen Wohnung um ca. 550 EUR/Monat erhöht.
Die Leistungen des Schüler-BAföG müssen nicht zurückgezahlt werden.